
Tierärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. Ulrike Meyer-Götz und Dr. Ina Zacherl
Fachtierärztin für Kleintiere
Kurt-Schumacher-Str. 98, 55124 Mainz-Gonsenheim
Tel: 06131-43080 Fax: 06131-43031
Aufnahmestopp für Neukunden
Liebe Tierbesitzer,
leider können wir zurzeit keine Neukunden aufnehmen, da unsere Kapazitätsgrenzen erreicht und wir in den kommenden Sommermonaten urlaubsbedingt personell unterbesetzt sind.
Der Aufnahmestopp gilt nur für Neukunden – nicht für Bestandskunden, die ein neues Tier behandeln lassen möchten. Ebenso gilt der Aufnahmestopp nicht für Überweisungspatienten anderer Tierarztpraxen sowie nicht für Notfälle, wenn Ihr Haustierarzt nicht erreichbar ist.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
Ihr Team die Tierarztpraxis Dr. I. Zacherl und Dr. U. Meyer-Götz
Praxisurlaub im Juni!
Am Brückentag Freitag, dem 9.6. und am Samstag, dem 10.6.23, sowie am Freitag, dem 23.6. (nachmittags) und Samstag, dem 24.6.23, ist unsere Praxis geschlossen! Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an die umliegenden Mainzer Praxen bzw. an den tierärztlichen Tagesnotdienst, den Sie auf unserem Anrufbeantworter abhören bzw. unter www.mainzer-marktplatz.de abfragen können.
Besondere Regeln im Notdienst
1. Rufen Sie uns zuerst auf der Praxistelefonnummer an. Die Praxis ist nicht rund um die Uhr besetzt!
2. Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit in die Praxis. Ohne Identitätsnachweis ist kein Einlass in die Praxis möglich.
3. Abends und nachts darf nur 1 Person das Tier in die Praxisräume begleiten. Es befinden sich Hunde in der Praxis, falls Sie Angst vor Hunden haben, teilen Sie uns dies vorher mit, damit wir diese zurückhalten.
4. Der Kostensatz im Notdienst ist signifikant höher als zu normalen Sprechzeiten! Die Kosten sind durch die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) gesetzlich festgelegt. Es wird eine Notdienstgrundgebühr von 59,95 € erhoben. Hinzu kommen die Notdienst-Behandlungskosten, die mindestens mit zweifachem Gebührensatz berechnet werden müssen
5. Die Gebühren müssen direkt in der Praxis bar oder per EC bezahlt werden. Eine Abrechnung per Überweisung ist im Notdienst nicht möglich.